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   VGH Bayern, 11.01.2019 - 14 ZB 18.31863   

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VGH Bayern, 11.01.2019 - 14 ZB 18.31863 (https://dejure.org/2019,1921)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.01.2019 - 14 ZB 18.31863 (https://dejure.org/2019,1921)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. Januar 2019 - 14 ZB 18.31863 (https://dejure.org/2019,1921)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    § 78 Abs. 3 Nr. 1, Abs. 4 Satz 4 AsylG.
    Zugehörigkeit einer alleinstehenden, nicht geschiedenen Frau zu einer bestimmten sozialen Gruppe im Sinne des § 3 AsylG

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit des selbstständigen Überlebens einer trotz Scheidungsantrags nicht geschiedenen Ehefrau im Heimatstaat als klärungsbedürftige Rechtsfrage; Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage im Asylprozess

  • rewis.io

    Zugehörigkeit einer alleinstehenden, nicht geschiedenen Frau zu einer bestimmten sozialen Gruppe im Sinne des § 3 AsylG

  • ra.de
  • milo.bamf.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag auf Zulassung der Berufung im Asylrecht; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Annahme; Asylprozess; Herkunftsland; Ehemann; Morgengabe; Scheidungsantrag; Zulassung; Zulassungsgrund; Berufung; Iran; Verfahrensrüge; Asylrecht; Zwangsheirat; Heirat; Rückkehr

  • rechtsportal.de

    Möglichkeit des selbstständigen Überlebens einer trotz Scheidungsantrags nicht geschiedenen Ehefrau im Heimatstaat als klärungsbedürftige Rechtsfrage; Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage im Asylprozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 09.07.2018 - 14 ZB 17.30670

    Verfolgungsgefahr kann nicht allein aus in Deutschland erfolgendem

    Auszug aus VGH Bayern, 11.01.2019 - 14 ZB 18.31863
    Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung i.S.v. § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG erfordert, dass eine Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung des Rechtsstreits erheblich, bislang höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht geklärt und über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus bedeutsam ist; die Frage muss ferner im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer berufungsgerichtlichen Klärung zugänglich sein und dieser Klärung auch bedürfen (vgl. BVerwG, B.v. 25.8.2015 - 1 B 40.15 - BayVBl 2016, 104 Rn. 6 m.w.N.; BayVGH, B.v. 9.7.2018 - 14 ZB 17.30670 - juris Rn. 3 m.w.N.).

    Um den auf grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache gestützten Zulassungsantrag zu begründen, muss der Rechtsmittelführer innerhalb der Frist des § 78 Abs. 4 Satz 1 AsylG (1.) eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formulieren, (2.) ausführen, weshalb diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist, (3.) erläutern, weshalb die formulierte Frage klärungsbedürftig ist, und (4.) darlegen, weshalb der Frage eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. BayVGH, B.v. 9.7.2018 - 14 ZB 17.30670 - juris Rn. 3 m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.08.2018 - A 11 S 1911/18

    Berufungszulassung im Asylprozess; grundsätzliche Bedeutung einer Frage;

    Auszug aus VGH Bayern, 11.01.2019 - 14 ZB 18.31863
    Im Asylprozess lässt sich die grundsätzliche Bedeutung einer Frage nicht unter Annahme eines Sachverhalts begründen, der von dem durch das Verwaltungsgericht festgestellten Sachverhalt abweicht, solange diese Feststellungen nicht mit durchgreifenden Verfahrensrügen (§ 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG i.V.m. § 138 VwGO) erschüttert worden sind (im Anschluss an VGH BW, B.v. 29.8.2018 - A 11 S 1911/18 - juris).

    Der Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des angegriffenen Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) ist im Asylverfahrensrecht aber nicht eröffnet (siehe § 78 Abs. 3 AsylG), so dass Angriffe gegen die Sachverhaltsfeststellungen nur über die - begrenzt eröffnete - Verfahrensrüge möglich sind (vgl. VGH BW, B.v. 29.8.2018 - A 11 S 1911/18 - juris Rn. 3 m.w.N.).

  • BVerwG, 25.08.2015 - 1 B 40.15

    Aufklärungsrüge; Beweismaß; Glaubensfreiheit; Flüchtlingsanerkennung; kirchliches

    Auszug aus VGH Bayern, 11.01.2019 - 14 ZB 18.31863
    Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung i.S.v. § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG erfordert, dass eine Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung des Rechtsstreits erheblich, bislang höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht geklärt und über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus bedeutsam ist; die Frage muss ferner im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer berufungsgerichtlichen Klärung zugänglich sein und dieser Klärung auch bedürfen (vgl. BVerwG, B.v. 25.8.2015 - 1 B 40.15 - BayVBl 2016, 104 Rn. 6 m.w.N.; BayVGH, B.v. 9.7.2018 - 14 ZB 17.30670 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VG Ansbach, 16.03.2017 - AN 1 K 16.32047

    Iran - Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft wegen drohender Zwangsverheiratung

    Auszug aus VGH Bayern, 11.01.2019 - 14 ZB 18.31863
    Sie könnten im Iran keine Unterstützung vom Staat oder der Gesellschaft erwarten, redaktioneller Leitsatz des Verwaltungsgerichts Ansbach, Urteil vom 16. März 2017 - AN 1 K 16.32047 -.
  • VGH Bayern, 23.01.2019 - 14 ZB 17.31930

    Verletzung der negativen Religionsfreiheit im Iran als Verfolgungsgrund

    Der Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des angegriffenen Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) ist im Asylverfahrensrecht aber nicht eröffnet (siehe § 78 Abs. 3 AsylG), so dass Angriffe gegen die Sachverhaltsfeststellungen nur über die - begrenzt eröffnete - Verfahrensrüge möglich sind (vgl. BayVGH, B.v. 11.1.2019 - 14 ZB 18.31863 - Rn. 6, zur Veröffentlichung in juris und beck-online vorgesehen; VGH BW, B.v. 29.8.2018 - A 11 S 1911/18 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • OVG Bremen, 28.12.2023 - 1 LA 272/23

    Darlegung der Zulassungsgründe; Entscheidungserheblichkeit der Grundsatzfrage;

    Der Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des angegriffenen Urteils ist im Asylverfahrensrecht aber nicht eröffnet, sodass Angriffe gegen die Sachverhaltsfeststellungen nur über eine Verfahrensrüge zulässig sind (BayVGH, Beschl. v. 11.01.2019 - 14 ZB 18.31863, juris Rn. 6; VGH BW, Beschl. v. 29.08.2018 - A 11 S 1911/18, juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 23.09.2019 - 15 ZB 19.33299

    Tatsachenfeststellung des erstinstanzlichen Gerichts für Zulassungsantrag

    Im Asylverfahrensrecht ist aber der Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des angegriffenen Urteils (vgl. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) nicht eröffnet (siehe § 78 Abs. 3 AsylG), sodass Angriffe gegen die Sachverhaltsfeststellungen nur über die - begrenzt eröffnete - Verfahrensrüge möglich sind (vgl. BayVGH, B.v. 11.1.2019 - 14 ZB 18.31863 - juris Rn. 6; VGH BW, B.v. 29.8.2018 - A 11 S 1911/18 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 08.03.2023 - 24 ZB 22.50039

    Unbegründeter Antrag auf Zulassung der Berufung (Dublin-Verfahren)

    Im Asylverfahrensrecht ist aber der Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des angegriffenen Urteils (vgl. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) nicht gegeben (s. § 78 Abs. 3 AsylG), sodass Angriffe gegen die Sachverhaltsfeststellungen nur über die - begrenzt eröffnete - Verfahrensrüge möglich sind (vgl. BayVGH, B.v. 21.12.2020 - 15 ZB 20.32403 - juris Rn. 10; B.v. 23.9.2019 - 15 ZB 19.33299 - juris Rn. 17; B.v. 23.9.2019 - 15 ZB 19.33307 - juris Rn. 14; B.v. 11.1.2019 - 14 ZB 18.31863 - juris Rn. 6; VGH BW, B.v. 29.8.2018 - A 11 S 1911/18 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 23.09.2019 - 15 ZB 19.33307

    Tatsachenfeststellungen der Vorinstanz im asylrechtlichen

    Im Asylverfahrensrecht ist aber der Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des angegriffenen Urteils (vgl. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) nicht eröffnet (siehe § 78 Abs. 3 AsylG), sodass Angriffe gegen die Sachverhaltsfeststellungen nur über die - begrenzt eröffnete - Verfahrensrüge möglich sind (vgl. BayVGH, B.v. 11.1.2019 - 14 ZB 18.31863 - juris Rn. 6; VGH BW, B.v. 29.8.2018 - A 11 S 1911/18 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 31.08.2022 - 15 ZB 22.30879

    Fehlende Darlegung von Zulassungsgründen im asylrechtlichen

    Im Asylverfahrensrecht ist der Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des angegriffenen Urteils (vgl. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) nicht eröffnet (siehe § 78 Abs. 3 AsylG), sodass Angriffe gegen die Sachverhaltsbehandlung nur über die - begrenzt eröffnete - Verfahrensrüge möglich sind (vgl. BayVGH, B.v. 11.1.2019 - 14 ZB 18.31863 - juris Rn. 6; B.v. 23.9.2019 - 15 ZB 19.33299 - juris Rn. 17; B.v. 8.3.2022 - 15 ZB 22.30228 - juris Rn. 5; SächsOVG, B.v. 3.1.2022 - 6 A 1109/19.A - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 08.03.2022 - 15 ZB 22.30228

    Kein Verbot der Abschiebung nach Indien

    Im Asylverfahrensrecht ist aber der Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des angegriffenen Urteils (vgl. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) nicht eröffnet (siehe § 78 Abs. 3 AsylG), sodass Angriffe gegen die Sachverhaltsfeststellungen nur über die - begrenzt eröffnete - Verfahrensrüge möglich sind (vgl. BayVGH, B.v. 11.1.2019 - 14 ZB 18.31863 - juris Rn. 6; B.v. 23.9.2019 - 15 ZB 19.33299 - juris Rn. 17; SächsOVG, B.v. 3.1.2022 - 6 A 1109/19.A - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 27.09.2021 - 23 ZB 21.30369

    Zur grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

    Im Asylverfahrensrecht ist aber der Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des angegriffenen Urteils (vgl. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) nicht gegeben (s. § 78 Abs. 3 AsylG), sodass Angriffe gegen die Sachverhaltsfeststellungen nur über die - begrenzt eröffnete - Verfahrensrüge möglich sind (vgl. BayVGH, B.v. 21.12.2020 - 15 ZB 20.32403 - juris Rn. 10; B.v. 23.9.2019 - 15 ZB 19.33299 - juris Rn. 17; B.v. 23.9.2019 - 15 ZB 19.33307 - juris Rn. 14; B.v. 11.1.2019 - 14 ZB 18.31863 - juris Rn. 6; VGH BW, B.v. 29.8.2018 - A 11 S 1911/18 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 26.03.2019 - 9 ZB 14.30455

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag eines türkischen Asylbewerbers

    Zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes ist innerhalb der Frist des § 78 Abs. 4 Satz 1 AylG zu einer konkreten Rechts- oder Tatsachenfrage substantiiert anzuführen, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich gehalten und aus welchen Gründen ihr eine allgemeine, über den Einzelfall hinausreichende Bedeutung zugemessen wird (BayVGH, B.v. 27.2.2019 - 9 ZB 19.30489 - juris Rn. 3; B.v. 11.1.2019 - 14 ZB 18.31863 - juris Rn. 2).
  • VGH Bayern, 27.02.2023 - 24 ZB 22.50056

    Unbegründeter Antrag auf Zulassung der Berufung (Dublin-Verfahren)

    Im Asylverfahrensrecht ist aber der Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des angegriffenen Urteils (vgl. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) nicht gegeben (s. § 78 Abs. 3 AsylG), sodass Angriffe gegen die Sachverhaltsfeststellungen nur über die - begrenzt eröffnete - Verfahrensrüge möglich sind (vgl. BayVGH, B.v. 21.12.2020 - 15 ZB 20.32403 - juris Rn. 10; B.v. 23.9.2019 - 15 ZB 19.33299 - juris Rn. 17; B.v. 23.9.2019 - 15 ZB 19.33307 - juris Rn. 14; B.v. 11.1.2019 - 14 ZB 18.31863 - juris Rn. 6; VGH BW, B.v. 29.8.2018 - A 11 S 1911/18 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 21.12.2020 - 15 ZB 20.32403

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung eines kubanischen Staatsangehörigen

  • VGH Bayern, 27.06.2023 - 14 ZB 22.30785

    Asyl Iran, Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe wegen geschlechtsspezifischer

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